
Schweizer Bundesgesetz: Seriöse Kreditvermittler erheben keine Gebühren
Auch in der Schweiz gilt: Für die bloße Vermittlung von Krediten dürfen keinerlei Gebühren erhoben werden. Wenn ein Unternehmen dieser Branche dennoch beabsichtigt, Ihnen für einen Privatkredit Gebühren zu berechnen, sollten Sie sich einfach nach einem seriösen Anbieter umsehen, der die Gesetzeslage kennt und sich auch danach richtet.
Bundesgesetz verbietet Gebühren für Kreditvermittlung
Die Fakten, schwarz auf weiß: Laut dem Bundesgesetz über Konsumkredit 221.214.1 dürfen bei der Vermittlung von einem Privatkredit keine Gebühren verlangt werden. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Kreditnehmer und im Artikel 35 des Konsumkreditgesetzes wird die Angelegenheit noch weiter konkretisiert: Demnach schulde ein Konsument dem Kreditvermittler für die Vermittlung von einem Kredit keinerlei Entschädigung – also auch keine Bearbeitungsgebühr oder ähnliches. Darüber hinaus dürfen Kreditgeber den Teil der Gesamtkosten, der durch die Kreditvermittlung entstanden ist, den Konsumenten nicht gesondert in Rechnung stellen (Art. 5 und 34 Abs. 1).
Worauf sollten Konsumenten achten?
Wer also die Absicht hat, in nächster Zeit einen Kredit zu beantragen, sollte dabei nicht über etwaige Vermittlungsgebühren hinwegsehen. Denn laut dem Schweizer Bundesgesetz ist es verboten, diese dem Kunden für die Vermittlung von einem Kredit in Rechnung zu stellen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Bearbeitungsgebühren. Dennoch gibt es ein paar Banken, die den Kunden die Kontospesen in Rechnung stellen wollen. Unserem Kreditvergleich können sie hingegen vertrauen, denn bei uns fallen keinerlei Gebühren an, wenn wir kostenlos für Sie das beste Angebot über einen Privatkredit ermitteln.